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Verkehr

22.06.2009

Halterhaftung im Verkehr
Nur wer sündigt, soll auch zahlen
ADAC unterstützt Justizministerium gegen EU-Pläne

Die EU möchte in Europa einheitlich den Rechtsgrundsatz der Halterhaftung im Straßenverkehr einführen, wie es ihn in vielen unserer Nachbarländer bereits gibt. Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC, sieht solche Pläne mit Sorge: „Die Einführung einer Halterhaftung im fließenden Verkehr würde für viele Autofahrer bedeuten, dass sie für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen würden, die sie gar nicht selbst begangen haben. Damit würden verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben, was im Ergebnis zu einer Umkehrung der Beweislage und Bestrafung auf bloßen Verdacht führen würde.“ In Bußgeldverfahren gilt wie im gesamten Strafrecht die Unschuldsvermutung: Ist bei einer Verkehrsübertretung der verantwortliche Fahrer nicht zu ermitteln, kann nach geltendem Recht nicht der Autobesitzer an seiner Stelle zur Verantwortung gezogen werden. Das Verfahren wird eingestellt.

Die EU will die Einführung der Halterhaftung, damit im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen die Zustellung von Bußgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Müsste in diesem Zusammenhang der jeweils beschuldigte Fahrer ermittelt werden, könnte daran die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung scheitern. Erst vor kurzem ist hierzu ein Richtlinienentwurf abgelehnt worden, weil heftig umstritten war, ob die EU-Kommission hier überhaupt die Richtlinien-Kompetenz besitzt. Von deutscher Seite wurde im Rat der EU-Verkehrsminister zudem vehement Widerstand gegen die geplante Halterhaftung geleistet.

Der ADAC, der in der Halterhaftung eine Ungleichbehandlung der Autofahrer im Vergleich mit anderen Rechtsbereichen sieht, widmete sich diesem wichtigen Thema mit einer Rechtskonferenz in Berlin, bei der die Bundesjustizministerin Zypries die Position ihres Hauses bekräftigte. Zudem befassten sich namhafte nationale und internationale Rechtsexperten unter anderem mit der Frage, welche rechtlichen Lösungsmöglichkeiten es auch ohne Halterhaftung in Deutschland und auf EU-Ebene gibt, um grenzüberschreitende Bußgelder zu vollstrecken. ADAC und Bundesjustizministerium stimmen darin überein, dass ausländische Bußgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen.



26.05.2009

Zu wenig Rückhalt
ADAC: Kindersitze im Test
Nicht alle neuen Kindersitze sind sicher

Der ADAC hat zusammen mit der Stiftung Warentest 22 Kindersitze getestet. Insgesamt mussten die Tester vier Mal die Note „mangelhaft“ vergeben. Ein Modell, der „Alpin Daisy“, fiel beim Seitencrash durch, drei Kandidaten boten beim Frontal-Crash nicht genug Sicherheit. Der „Emmaljunga First Class 0+ mit Base (Isofix)“, der „IWH Babymax Isofix+Basis“ sowie der „IWH Megamax Isofix+Basis“ sind deshalb mit „mangelhaft“ bewertet worden. Bei diesen Modellen ging entweder der Sitz zu Bruch oder der Gurt des Kindersitzes riss aus und die Messpuppe schleuderte während des Tests durch das Fahrzeug. Auffällig ist bei den drei genannten Sitzen, dass es sich um sogenannte Isofix-Kindersitze handelt. Isofix-Befestigungen gelten in der Regel als besonders praktisch und sicher.

Beim Frontal-Crash legt der Club strengere Maßstäbe an, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorschreiben. Der ADAC orientiert sich dabei an Belastungen, wie sie bei realen Unfällen vorkommen. Aus diesem Grund wird gemäß Euro NCAP-Norm mit Tempo 64 gecrasht. Ein Versagen beim Frontal- oder Seitenaufprall kann nicht durch gutes Abschneiden in anderen Kriterien ausgeglichen werden. Die aktuellen Testergebnisse beziehen sich auf die Hauptkriterien Sicherheit, Bedienung, Komfort und Gebrauchseigenschaften.

Seitenaufprallschutz ist derzeit für die gesetzliche Zulassung von Kindersitzen noch nicht verpflichtend. Der ADAC führt diesen Test dennoch durch, weil Kinder bei seitlichen Kollisionen besonders gefährdet sind. Muss dann noch wie beim Modell „Alpin Daisy“ für größere Kinder die Rückenstütze abgenommen werden, besteht überhaupt kein seitlicher Aufprallschutz mehr. Ein Kindersitz muss aber immer einen Seitenaufprallschutz bieten, denn sogar wenn das Auto mit einem seitlichen Kopf-Airbag ausgestattet ist, kann das Kind darunter hindurchtauchen. Deshalb erhielt dieser Sitz vom ADAC auch die Wertung „mangelhaft“.

Dennoch gibt es in allen Klassen Kindersitze, die mit „gut“ oder „befriedigend“ getestet wurden. Aber: Die beste Sicherung eines Fahrzeugs nützt nichts, wenn Kinder zum Beispiel einen Schulranzen auf dem Rücken haben. Weil sich bei einem Frontalaufprall mit 64 km/h das Gewicht eines Schulranzens um das 40-fache erhöht, lasten dann 200 Kilogramm auf dem Rücken des Kindes. Ein Schulranzen erhöht das Verletzungsrisiko sowohl beim Frontal- als auch beim Seitenaufprall erheblich.

ADAC Kindersitz         

Hier können Sie das Testergebnis: weiter...



26.05.2009

Weste dabei und Licht an in Europa
Licht- und Warnwestenpflicht
ADAC informiert über die neusten Änderungen

Autofahrer, die im europäischen Ausland unterwegs sind, sollten laut ADAC  genau wissen, welche Verkehrsbestimmungen im Reiseland herrschen. So gilt in vielen europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder die Pflicht eine Warnweste im Auto mitzuführen und sie im Pannenfall zu tragen. Deshalb hat der Club eine Übersicht aller Länder mit Licht- und Warnwestenpflicht zusammengestellt.

Die Lichtpflicht am Tag gilt mittlerweile in 21 europäischen Ländern. Auch die Slowakei hat in diesem Jahr die Lichtpflicht, die bisher nur in den Wintermonaten galt, auf das ganze Jahr ausgedehnt. Damit heißt es „Licht an“ in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, der Slowakei und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es die Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.

Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn.

Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen. Wer in Norwegen ohne Licht fährt, muss bis zu 190 Euro bezahlen.



27.02.2009

Das dicke Ende kommt bestimmt
Leasing in der Krise
ADACmotorwelt schließt Händlerpleiten nicht aus

Zahlreiche Autohändler werden in den nächsten Monaten auf Grund falsch kalkulierter Leasinggeschäfte herbe Verluste hinnehmen müssen. Die Folge könnten zahlreiche Insolvenzen sein. Wie die ADACmotorwelt in ihrer Märzausgabe berichtet, haben viele Händler beim Kilometerleasing jahrelang mit überhöhten Fahrzeugrestwerten gearbeitet. Nur so konnten die Leasingraten kundenfreundlich niedrig gehalten werden. Inzwischen hat jedoch der Preisverfall insbesondere bei großen, Kraftstoff schluckenden Premiumkarossen dazu geführt, dass die im Leasingvertrag festgelegten Restwerte nicht mehr zu erzielen sind.

Beim Kilometerleasing liegt das Restwertrisiko beim Händler. Jedes zurückkommende Fahrzeug, das nicht zum kalkulierten Preis weiterverkauft werden kann, bringt einen Verlust. Und es kommen viele Fahrzeuge zurück. Zwei Drittel aller Autos auf Deutschlands Straßen sind geleast oder finanziert.

Wenn Autohäuser zahlungsunfähig werden, kann das aber auch für die Verbraucher schlimme Folgen haben. Wer beispielsweise für ein Fahrzeug bereits eine An- oder Vorauszahlung geleistet hat, muss damit rechnen, dass das Geld verloren ist. Auch die Rücknahme von bereits ausgelieferten Fahrzeugen, etwa wenn sie trotz Nachbesserungsversuchen noch immer Mängel aufweisen, ist dann nicht mehr möglich.

Anders verhält es sich mit der Neuwagengarantie. Diese bleibt dem Kunden auch dann erhalten, wenn der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, pleite ist. Garantieleistungen beschränken sich aber laut ADAC lediglich auf Reparaturen. Sie müssen während der gesamten Garantielaufzeit von jeder Vertragswerkstatt kostenfrei durchgeführt werden.


28.01.2009

Feilschen um jeden Euro
ADAC Tipp
Bei der Umweltprämie auf Fallstricke achten

Wer jetzt nicht aufpasst, verschenkt bares GeId. Die vom Staat gewährte Umweltprämie für die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos soll Autokäufer dazu bewegen, sich jetzt einen Neu- bzw. Jahreswagen zu kaufen. Unabhängig davon sollte jeder Autokäufer hart um mögliche zusätzliche Rabatte verhandeln. Keinesfalls darf die Prämie als Ersatz für einen Händlerrabatt verstanden werden.

Um in den Genuss der Umweltprämie zu kommen, benötigt man für das alte Fahrzeug den sogenannten Verwertungsnachweis. Den gibt es beim Demontagebetrieb, der das Auto verschrottet. Auf dem Auftragsformular muss der Verwerter bestätigen, dass die Restkarosse geschreddert wird. Auch in dieser Phase der Abwicklung ist Verhandlungsgeschick gefragt. Wenn das fahrbereite Altfahrzeug noch über relativ neuwertige Teile verfügt, kann sein Restwert so groß sein, dass der Verwerter bei der Annahme noch ein paar Euro drauflegt.

Autofahrer, die von der Umweltprämie profitieren wollen, müssen damit rechnen, dass sie auch dann leer ausgehen können, wenn sie die Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des neuen Autos fristgerecht bis zum 31. Dezember 2009 erledigen können. Stellt sich heraus, dass in der Reihenfolge der Bearbeitung die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch auf die Prämie. In diesem Zusammenhang weist der ADAC darauf hin, dass von den zur Verfügung gestellten 1,5 Milliarden Euro nicht nur die Prämien finanziert werden müssen, sondern auch die administrativen Verfahrenskosten. Somit werden in der Praxis weit weniger als die errechneten 600 000 Käufer von Neufahrzeugen von der Prämie profitieren.



09.01.2009
ADAC: Steuerfreiheit für besonders verbrauchsarme Pkw
Reform der Kfz-Steuer
Club drängt auf schnelle Einführung der künftigen Fahrzeugsteuer

Der ADAC spricht sich klar gegen Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus, in der Kfz-Steuer künftig einen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro unabhängig vom CO2-Ausstoß zu erheben. „Die Steuerfreiheit bei der reformierten Kfz-Steuer ist der zentrale Anreiz zum Kauf eines besonders sparsamen und daher schadstoffarmen Autos. Dieses sinnvolle und bewährte Instrument darf nicht verwässert werden“, sagt ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. Außerdem, so Becker weiter, könne eine Steuerbefreiung für CO2-arme Pkw auch wichtige konjunkturpolitische Impulse bewirken.

Pläne der SPD-Fraktion, wonach die Besteuerung künftig progressiv gestaltet werden sollte, lehnt der ADAC ebenfalls ab. Erforderlich ist nach Ansicht des Clubs eine lineare Gestaltung, bei der jedes Gramm CO2  oberhalb der Befreiungsgrenze gleichviel kostet. Der ADAC hat bereits im Jahr 2004 ein eigenes Modell zur Reform der Kfz-Steuer entwickelt und der Politik vorgelegt. Dabei orientiert sich die Steuer nicht mehr an der Größe des Hubraums, sondern am Kohlendioxidausstoß. Neuwagen, die nicht mehr als rund 4 Liter je 100 Kilometer verbrauchen, bleiben von der Steuer befreit. Danach steigt die Steuer mit jedem Gramm CO2 linear an. Halter von Diesel-Pkw bezahlen weiter einen Energiesteuerausgleich.

Die Absicht der Bundesregierung, die neue Fahrzeugsteuer zum 1. Juli 2009 endlich einzuführen, begrüßt der Automobilclub nachdrücklich. „Es wird höchste Zeit, diese Hängepartie zu beenden und jetzt Nägel mit Köpfen zu machen“, so Becker. „Ein Autokäufer muss schließlich wissen, welche langfristigen Kosten auf ihn zukommen werden.“



02.01.2009

Polizei lässt sich nicht in die Karten schauen
Navigationsgeräte in der Schweiz
ADAC: Auch in Deutschland sind Radarwarner verboten

Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navis oder vergleichbare Geräte so einzustellen, dass sie nicht über die illegalen Warnfunktionen verfügen können. Ist dies nicht möglich, darf ein solches Gerät nicht mitgenommen werden.

Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei, die Geräte beschlagnahmen und vernichten.

Navi


Quelle: ADAC Presseservice
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